1.5. Der Gemeinderat Q. sei zu verpflichten, den durch die Beschwerdeführer zuviel einbezahlten Perimeterbeitrag zuzüglich Zins zu 5 % zu erstatten. 2. Eventuell sei die Sache zur neuen Entscheidung an den Gemeinderat Q. zurückzuüberweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."