"1. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates Q. vom 30.11.2010 sei teilweise aufzuheben. Die Beitragskriterien seien wie folgt neu festzulegen: 1.1. Die Beiträge für die Parzellen ccc und ddd seien aufgrund perimeterpflichtiger erster Bautiefen von mindestens 30.0 m festzulegen. 1.2. Die auf Beschwerdebeilage 8 grün kolorierte Fläche von der Parzelle ccc sei von der Perimeterbeitragspflicht Strassenbau auszunehmen; eventuell sei dafür ein über die Reduktion der zweiten Bautiefe hinausgehender Sonderabzug zu gewähren.