B.4. Der Gemeinderat Q. wies die Einsprache nach mehr als drei Jahren mit Beschluss vom 30. November 2010 ab (Protokollauszug [Beschwerdebeilage 4]). Als Begründung für die überlange Dauer der Einsprachebehandlung gab er einzig an, die Vernehmlassung habe viel Zeit gebraucht (Verhandlungsprotokoll vom 29. Februar 2012, S. 4). C.1. B. und A. liessen gegen den negativen Einspracheentscheid am 17. Januar 2011 bzw. am 26. Januar 2011 bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (nachfolgend Schätzungskommission) Beschwerde erheben mit den Anträgen: