B.3. Mit Schreiben vom 20. August 2008 erkundigten sich die Einsprecher nach dem Stand der Dinge. Sie hätten den Betrag von Fr. 74'639.30 fristgerecht der Finanzverwaltung überwiesen, weil sonst Verzugszinsen zu bezahlen gewesen wären. Sie ersuchten den Gemeinderat, die Einsprache zu behandeln oder zumindest eine Erklärung für die Verzögerung abzugeben (Beschwerdebeilage 3/2). Im Schreiben vom 12. März 2012 an das Gericht bezifferte A. die geleistete Zahlung mit Fr. 74'684.25 (so auch B.1.). Die Zahlung wurde nicht belegt.