Im Jahr 2007 liess die Erschliessungsgesellschaft zuhanden des Gemeinderats Beitragspläne nach § 37 Abs. 2 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993; SAR 713.100) ausarbeiten. Dieser eröffnete den betroffenen Grundeigentümern die Beiträge mit Einzelverfügung (Protokoll des Gemeinderats Q. vom 18. September 2007 [Beschwerdebeilage 2]).