{"Signatur": "AG_SVWG_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2012-08-22", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_001_4-BE-2011-1_2012-08-22.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/6555", "Checksum": "a494e8cf2c584da36a267281bfb6df5e"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["4-BE.2011.1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 22.08.2012 4-BE.2011.1"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 22.08.2012 4-BE.2011.1"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 22.08.2012 4-BE.2011.1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:13:15", "Checksum": "223dab6d43604c1ee974af1155649993", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 22.08.2012 4-BE.2011.1\n\n Schätzungskommission nach Baugesetz\n\n4-BE.2011.1\n\nUrteil vom 22. August 2012\n\nBesetzung Präsident E. Hauller\nVizepräsident K. Müller\nRichter J. Kaufmann\nRichter V. Oeschger\nRichter M. Perrinjaquet\nGerichtsschreiberin R. Gehrig\n\nBeschwerde- A._____\nführer 1\n\nBeschwerde- B._____\nführerin 2\nbeide vertreten durch lic. iur. Martin Schwaller, Fürsprecher und Notar,\nLaurenzenvorstadt 11, Postfach 2145, 5001 Aarau\n\nBeschwerde- Einwohnergemeinde Q._____\ngegnerin\nhandelnd durch den Gemeinderat\n\nGegenstand nachträglicher Beitragsplan XY\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten:\n\nA.1.\nDer Gemeinderat Q. wollte den XY nach dem Erschliessungsplan XY (vom\nGemeinderat beschlossen am 26. September 1995, vom Regierungsrat genehmigt am 20. März 1996) erschliessen. Der dafür notwendige Verpflichtungskredit scheiterte jedoch 2003 an der Referendumsabstimmung (Protokoll des Gemeinderats Q. vom 30. November 2010 [Beschwerdebeilage\n4]). Im August 2004 schloss der Gemeinderat Q. mit der Erschliessungsgesellschaft XY, bestehend aus den Eigentümern der Parzelle aaa (Erbengemeindschaft C.) und der Eigentümerin der Parzelle bbb (D.) einen Erschliessungsvertrag (nachgereichte Akten, hinten D.). Am 1. Februar 2005\nerteilte er der Erschliessungsgesellschaft die Baubewilligung für die Erschliessung XY (Ausbau Strasse Nr. 9 [X-Gässli] mit Verbindung zur XZ\n[gemäss Erschliessungsplan XY]; Vernehmlassungsbeilage 2). Das Projekt\nwurde in den Jahren 2005/2006 realisiert (Kostenzusammenstellung und\nBeitragspläne, S. 4 [Eingabe vom 30. Mai 2012, hinten H.1.]).\n\nIm Jahr 2007 liess die Erschliessungsgesellschaft zuhanden des Gemeinderats Beitragspläne nach § 37 Abs. 2 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993; SAR 713.100) ausarbeiten. Dieser eröffnete den betroffenen Grundeigentümern die Beiträge mit Einzelverfügung (Protokoll des Gemeinderats Q. vom 18. September 2007 [Beschwerdebeilage 2]).\n\nA.2.\nDie Gesamtkosten der Erschliessung betragen Fr. 885'347.35. Die Kosten\nfür die Schmutz- und Meteorwasserleitungen von Fr. 202'914.10 übernimmt die Einwohnergemeinde Q.. Die Kosten für Strassenbau, Strom,\nStrassenbeleuchtung und Telefon von zusammen Fr. 682'433.25 sollen auf\ndie anstossenden Grundeigentümer verteilt werden (Protokollauszug des\nGemeinderats Q. vom 18. September 2007 [Beschwerdebeilage 2]; Kostenzusammenstellung und Beitragspläne, S. 3 [Eingabe vom 30. Mai\n2012]).\n\nB.1.\nB. und A. sind Eigentümer der Parzellen ccc und ddd, für welche sie zu\nBeiträgen von insgesamt Fr. 74'684.25 verpflichtet wurden (Parzelle ccc:\nStrassenbau Fr. 40'927.85, Strom/Telefon Fr. 2'356.30 / Parzelle ddd:\nStrassenbau Fr. 28'461.30, Strom/Telefon Fr. 2'938.80) (vgl. Kostenzusammenstellung und Beitragspläne, Zusammenzug Perimeterbeiträge\n[Eingabe vom 30. Mai 2012]).\n-3-\n\nB.2.\nGegen die Beitragsverfügung vom 18. September 2007 erhoben B. und A.\nEinsprache (Eingang bei der Gemeinde am 8. Oktober 2007). Sie verlangten, die Erschliessungsbeiträge seien erheblich zu reduzieren.\n\nB.3.\nMit Schreiben vom 20. August 2008 erkundigten sich die Einsprecher nach\ndem Stand der Dinge. Sie hätten den Betrag von Fr. 74'639.30 fristgerecht\nder Finanzverwaltung überwiesen, weil sonst Verzugszinsen zu bezahlen\ngewesen wären. Sie ersuchten den Gemeinderat, die Einsprache zu behandeln oder zumindest eine Erklärung für die Verzögerung abzugeben\n(Beschwerdebeilage 3/2). Im Schreiben vom 12. März 2012 an das Gericht\nbezifferte A. die geleistete Zahlung mit Fr. 74'684.25 (so auch B.1.). Die\nZahlung wurde nicht belegt.\n\nB.4.\nDer Gemeinderat Q. wies die Einsprache nach mehr als drei Jahren mit\nBeschluss vom 30. November 2010 ab (Protokollauszug [Beschwerdebeilage 4]). Als Begründung für die überlange Dauer der Einsprachebehandlung gab er einzig an, die Vernehmlassung habe viel Zeit gebraucht (Verhandlungsprotokoll vom 29. Februar 2012, S. 4).\n\nC.1.\nB. und A. liessen gegen den negativen Einspracheentscheid am 17. Januar\n2011 bzw. am 26. Januar 2011 bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (nachfolgend Schätzungskommission) Beschwerde erheben mit\nden Anträgen:\n\n\"1. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates Q. vom 30.11.2010 sei\nteilweise aufzuheben. Die Beitragskriterien seien wie folgt neu festzulegen:\n\n1.1. Die Beiträge für die Parzellen ccc und ddd seien aufgrund perimeterpflichtiger erster Bautiefen von mindestens 30.0 m festzulegen.\n\n1.2. Die auf Beschwerdebeilage 8 grün kolorierte Fläche von der Parzelle\nccc sei von der Perimeterbeitragspflicht Strassenbau auszunehmen;\neventuell sei dafür ein über die Reduktion der zweiten Bautiefe hinausgehender Sonderabzug zu gewähren.\n\n1.3. Für die auf Beschwerdebeilage 8 rot kolorierte Fläche der Parzelle\nddd sei ein über die Reduktion der zweiten Bautiefe hinausgehender\nSonderabzug Strassenbau zu gewähren; eventuell sei diese von der\nPerimeterbeitragspflicht auszunehmen.\n-4-\n\n1.4. Die Parzellen ccc und ddd seien von der Perimeterbeitragspflicht\nElektro und Telefon auszunehmen, vorbehältlich Strassenbeleuchtung, an welcher sie zu beteiligen seien.\n\n1.5. Der Gemeinderat Q. sei zu verpflichten, den durch die Beschwerdeführer zuviel einbezahlten Perimeterbeitrag zuzüglich Zins zu 5 % zu\nerstatten.\n\n2. Eventuell sei die Sache zur neuen Entscheidung an den Gemeinderat\nQ. zurückzuüberweisen.\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.\"\n\n"}