11.6., mit weiteren Hinweisen). Wenn die Beschwerdeführerin obsiegt hätte, wäre die Frage im Übrigen für dieses Begehren gleich zu beantworten gewesen. - 30 - 12.3.4.3. Der umstrittene Beitragsplan muss samt den zugehörigen Unterlagen von der Beschwerdegegnerin als Verfahrensgrundlage unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ins Verfahren eingebracht werden. In diesem Sinne und aufgrund von § 8c AnwT sind die geltend gemachten Kosten von Fr. 297.20 für Fremdkopien von vornherein nicht einzubeziehen.