Die Erstellungskosten Trinkwasserleitung für den Abschnitt XZ bis XT hat die Gemeinde bisher aus reiner Kulanz vollumfänglich übernommen (vgl. gemeinsame Beilage N). Bei einer Neuberechnung der Beiträge ist dieser Betrag von Fr. 67'000.00 indessen konsequenterweise zu den Erstellungskosten Trinkwasserleitung von Fr. 173'915.00 zu addieren. Erstellungskosten Trinkwasserleitung Fr. 173'915.00 zuzügl. Abschnitt XZ bis XT Fr. 67'000.00 Total Fr. 240'915.00 Erstellungskosten Sauberwasserleitung Fr. 265'450.00