9.7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für die Aufteilung unter den Grundeigentümern insgesamt zulässige und in der Praxis anerkannte Kriterien richtig angewandt wurden. Die Aufteilung ist daher nicht zu beanstanden. - 26 - 10. Da das SKE in einem Parallelverfahren einige Korrekturen an den Beitragsperimetern Wasserversorgung und Sauberwasser vorzunehmen hatte (Erw. 7.3.), wurden die Beitragspläne von Fachrichter Philipp Kühne im Nachgang an die Verhandlung neu berechnet (siehe Anhang). Bei der Neuberechnung wurde von folgenden Kosten ausgegangen: