9.6. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, den einem Grundstück durch ein Erschliessungswerk erwachsenden Mehrwert für jeden Einzelfall zu ermitteln. Ein solches Vorgehen hätte aber in der Regel einen allzu grossen Aufwand zur Folge. Aus diesem Grund ist es zulässig, den Sondervorteil regelmässig anhand schematischer, der Durchschnittserfahrung entsprechender Massstäbe zu bemessen. Dabei ist jedoch erforderlich, dass diese Massstäbe zu einem sachlich nachvollziehbaren, angemessenen Ergebnis führen und keine unhaltbaren Unterscheidungen nach sich ziehen (Erw. 4.2.).