In der ersten Version des Beitragsplans vom 8. August 2008 (vgl. Übersicht auf S. 5) wurde von den AZ ausgegangen, wie sie die einzelnen Parzellen aufgrund ihrer Zonenzugehörigkeit gemäss der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) aufwiesen. Der Gestaltungsplan XW blieb zu diesem Zeitpunkt noch unberücksichtigt. Die vorliegend strittigen Beitragspläne berücksichtigen - wie eben ausgeführt - nicht nur die Flächen, sondern als zusätzliches, feineres Kriterium die Nutzungsintensität, also die AZ. Es liegt - 25 -