Dies würde bei der Fläche der Parzelle aaa von 2'403 m2 einer Ausnützung von 0.96 entsprechen. Der Beitragsplan gehe aber unter Berücksichtigung der gestalterischen Qualität, welche die Überbauung im Gestaltungsplanperimeter bieten müsse, lediglich von einer möglichen BGF von 2'040 m2 aus (was einer AZ von 0.85 entspricht).