9.3.2. Die Beschwerdegegnerin hält dem entgegen, dass die dem Beitragsplan zugrunde gelegte Ausnützungsberechnung (gemäss Bericht "Anpassung nach Auflage vom 13. September 2011") sich auf den Gestaltungsplan XW stütze. Danach liege der Baubereich A1 in der Parzelle aaa. Ohne Anrechnung der Unter-, Dach- und Attikageschosse könnten in diesem Bereich maximal 2'300 m2 BGF erstellt werden. Dies würde bei der Fläche der Parzelle aaa von 2'403 m2 einer Ausnützung von 0.96 entsprechen.