"Die baurechtlichen Bestimmungen werden hinsichtlich der zulässigen Geschosszahl und der maximalen Dichte im Rahmen des gesetzlichen Rahmens präzisiert. Anhand der maximal möglichen Bruttogeschossfläche BGF pro Baufeld ergibt sich eine Ausnützungsziffer von insgesamt höchstens 0.69 (max. 9'000 m 2 BGF, Landfläche 13'000 m 2)." Gemäss dem in Rechtskraft erwachsenen Gestaltungsplan sei somit eine AZ von theoretisch höchstens 0.69 möglich.