Die Höhe des Gemeindeanteils bemisst sich in erster Linie nach zusätzlichen Nutzungen der strittigen Erschliessungsanlagen über den Kreis des Beitragsperimeters hinaus. Dieser Wert lässt sich indessen nicht mathematisch exakt bestimmen. Hinzu kommt, dass beispielsweise ein grösserer Leitungsdurchmesser keine proportionalen Mehrkosten verursacht. Der Gemeindeanteil lässt sich deshalb nicht einfach aus den "Erweiterungsflächen" ausserhalb des Perimeters herleiten. Der Versorgungssicherheitsgewinn durch einen Ringschluss lässt sich nicht genau beziffern. Zudem profitieren davon auch die Beitragspflichtigen im Perimeter.