Grundlage der Beitragspflicht ist die Erschliessung. Sie ermöglicht die Nutzung von Land als Bauland und verschafft dessen Eigentümer einen ganz erheblichen Wertzuwachs. Deswegen kamen die Gesetzgeber bei Bund, Kanton und Gemeinde zur Auffassung, dass es sich rechtfertige, wenn diese die anfallenden Erschliessungskosten schwergewichtig zu tragen - 21 -