7.2.2. Im Vergleich zur entwässerungsmässigen Erschliessung stellt sich die Situation in Bezug auf das Trinkwasser anders dar. Die seit 1906 bestehende Wasserleitung wies einen Durchmesser von 125 mm auf. Das in Frage stehende Gebiet war somit zwar wassermässig erschlossen, entsprach jedoch nicht mehr dem GWP. Gestützt auf den GWP wurde im Rahmen des Bauprojekts eine neue Leitung mit einer Nennweite von 150 mm erstellt. Wie - 16 -