Die Parzelle aaa stösst an die X-Strasse an. Sie liegt damit offensichtlich im Einzugsbereich der neuen Sauberwasserleitung. Das Gebiet als Ganzes - und damit auch die Parzelle aaa - war bis zu diesem Ausbau nicht GEP-konform erschlossen. Das Grundstück wurde also zu Recht in den Beitragsperimeter Sauberwasser einbezogen.