7.2. 7.2.1. Gestützt auf das vorliegende Bauprojekt wurde in der X-Strasse erstmals eine Sauberwasserleitung erstellt (Erw. 5.2.). Ob ein einzelnes Grundstück genügend erschlossen ist, beurteilt sich nach der groberschliessungsmässigen Zugehörigkeit. Soweit ein Gebiet unzureichend erschlossen ist und daher in den Beitragsperimeter einbezogen wurde, trifft dies auch für sämtliche darin liegenden Parzellen zu (Erw. 4.4.; Protokoll, S. 6 und 7).