7.1.2. Die Beschwerdegegnerin lässt dazu ausführen, dass der Perimeter nicht als bereits vorher "vollständig erschlossen" bezeichnet werden könne. Dies treffe nur bezüglich Brauchwassers zu, jedoch nicht betreffend Meteorwasser. Die alte Trinkwasserleitung habe jedoch ersetzt werden müssen, was nach der massgebenden reglementarischen Grundlage ebenfalls zur Erhebung von Beiträgen berechtige.