2.2. Die Einwohnergemeinde Q. regelt die Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen im Wasserreglement (kurz: WR). Dieses wurde von der Gemeindeversammlung am 6. Mai 1994 beschlossen und am 16. Mai 1994 vom zuständigen Regierungsrat genehmigt. Eine Änderung von §§ 48 und 49 WR wurde von der Gemeindeversammlung am 27. November 1998 beschlossen, die vom BVU mit Ermächtigung des Regierungsrates am 1. Februar 1999 genehmigt wurde.