K. Mit Schreiben vom 10. September 2013 teilte das SKE den Parteien mit, dass es darauf verzichte, den Parteien einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten, und in der Sache direkt entscheide. Gleichzeitig wurden den Parteien die Honorarnoten gegenseitig zur Kenntnis gebracht. Auf allfällige Bemerkungen zu den Honorarnoten bis 23. September 2013 wurde seitens der Parteien verzichtet. L. Das SKE hat den Fall an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2013 abschliessend beraten und entschieden. -8- Das Gericht zieht in Erwägung: