H. Nach Absprache mit den Parteien teilte das SKE diesen mit Schreiben vom 29. Mai 2013 mit, dass die Augenscheinsverhandlung auf den 21. August 2013 angesetzt werde. Gleichzeitig wies das SKE darauf hin, dass der Schriftenwechsel mit der Duplik abgeschlossen sein solle. Den Parteien werde an der Augenscheinverhandlung vom 21. August 2013 Gelegenheit gegeben, Kommentare zu allfälligen Neuerungen in der Duplik mündlich vorzutragen. I. Am 21. August 2013 führte das SKE in Q. eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz vgl. Protokoll, S. 2).