E. Am 7. Juni 2012 zeigte der Präsident den Parteien an, das Gericht beabsichtige, den in Aussicht gestellten Zwischenentscheid ohne Parteibeteiligung an der Sitzung vom 4. Juli 2012 zu fassen. Mit Zwischenentscheid vom 4. Juli 2012 beschloss das SKE: "1. 1.1. -6- Der Antrag, der Entscheid des Gemeinderats Q. vom 6. September 2011 sei aufzuheben und zur korrekten Eröffnung an diesen zurückzuweisen, wird abgewiesen.