D.2. Praxisgemäss wurde die Beschwerdeführerin mit Schreiben des Präsidenten des SKE (nachfolgend: Präsident) vom 18. Oktober 2011 zur Bezahlung eines Kostenvorschusses aufgefordert. Gleichzeitig wurde sie ersucht, eine Kopie der Basisvollmacht nachzureichen. Der Beschwerdeführerin wurde zudem mitgeteilt, nach Eingang der Zahlung und Vorliegen der Basisvollmacht, werde die Beschwerde der Einwohnergemeinde Q. (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) zugestellt. Diese werde dann ersucht, sich -5-