D.1. Mit Eingabe vom 29. September 2011 liess die A. AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) gegen den Beschluss vom 6. September 2011 Beschwerde bei der Schätzungskommission nach BauG (seit 1. Januar 2013 Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, [nachfolgend und der Einfachheit halber durchgehend: SKE]) führen und folgende Anträge stellen: "1. Der Beschluss des Gemeinderats Q. vom 6. September 2011 sei aufzuheben und zur korrekten Eröffnung an die Vorinstanz zurückzuweisen.