C.7. Mit Beschluss vom 6. September 2011 hielt der Gemeinderat Q. fest, dass der Beitragsplan vom 27. Januar 2009 durch denjenigen vom 25. Januar -4- 2011 ersetzt worden sei. Die Einsprache werde teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden könne. Im Weiteren hielt er fest, dass die machbaren baulichen Dichten und die Neuparzellierung mit Flächenänderungen im Gesamtkostenverteiler zu berücksichtigen seien.