C.5. Mit Schreiben vom 29. Juli 2011 machte die C. AG geltend, sie sei als neue Eigentümerin der Parzelle aaa zu Unrecht als Beitragspflichtige im Beitragsplan aufgeführt. Massgebend sei der Zeitpunkt der ersten Auflage. C.6. Mit Eingabe vom 8. August 2011 machte die A. AG erneut Einwendungen gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 19. Juli 2011 geltend. Darin führte sie aus, dass sie vollumfänglich an ihren mit Einsprachen vom 2. März 2009 und vom 28. Februar 2011 gestellten Anträgen festhalte. Die Berechnung der Beiträge sei nicht korrekt erfolgt und der Beitragsplan sei entsprechend anzupassen.