C.3. Im überarbeiteten Beitragsplan vom 13./17. Januar 2011 war anstelle der A. AG neu die C. AG als Eigentümerin der Parzelle aaa aufgeführt. Dieser wurden Beiträge an die Wasserversorgung für eine Fläche von 2'068 m2 zu 100 % und für eine Fläche von 331 m2 zu 50 % auferlegt. Gleichzeitig wurde sie mit Beiträgen an die Sauberwasserleitung für eine Fläche von 1'302 m2 zu 100 % und für eine Fläche von 37 m2 zu 50 % belastet. Die Beiträge für die Wasserversorgung beliefen sich noch auf Fr. 33'350.60 und jene für die Sauberwasserleitung auf Fr. 42'706.40, zusammen Fr. 76'057.00 (Bericht Neubau Werkleitungen X-Strasse, Beitragspläne, vom 13. Januar 2011; gemeinsame Beilage L3).