Gleichzeitig wurde eine Fläche von 1'421 m2 zu 100 % und eine solche von 33 m2 zu 50 % mit Beiträgen an die Sauberwasserleitung belastet (Bericht vom 8. August 2008, S. 5). In dieser Fassung wurden der A. AG Beiträge an die Wasserversorgung von Fr. 40'386.00 und Beiträge an die Sauberwasserleitung von Fr. 50'806.30, zusammen Fr. 91'192.30, auferlegt (Bericht vom 8. August 2008). C.1. Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 27. Januar 2009 wurden den betroffenen Grundeigentümern die Beitragspläne "Wasserversorgung" und "Trinkwasserversorgung" (recte: Wasser und Sauberwasser) per Einzelverfügung eröffnet (gemeinsame Beilage I).