{"Signatur": "AG_SVWG_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2013-12-18", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_001_4-BE-2011-17_2013-12-18.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/5302", "Checksum": "62a7910075ff3639f791fd45fcd7a834"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["4-BE.2011.17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 18.12.2013 4-BE.2011.17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 18.12.2013 4-BE.2011.17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 18.12.2013 4-BE.2011.17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:12:38", "Checksum": "8e2246c92faa2bbecc2c2d7fb0f05693", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 18.12.2013 4-BE.2011.17\n\n Spezialverwaltungsgericht\nKausalabgaben und Enteignungen\n\n4-BE.2011.17\n\nUrteil vom 18. Dezember 2013\n\nBesetzung Präsident E. Hauller\nRichter P. Andreatta\nRichter H. Flury\nRichter W. Schib\nRichter P. Kühne\nGerichtsschreiberin M. Kottmann-Kohler\nGerichtsschreiberin G. Bruder-Wismann\n\nBeschwerde- A._____ AG\nführerin\nvertreten durch lic. iur. André Keller, Rechtsanwalt,\nHintere Bahnhofstrasse 11A, Postfach 134, 5080 Laufenburg\n\nBeschwerde- Einwohnergemeinde Q._____\ngegnerin handelnd durch den Gemeinderat,\n\ndieser vertreten durch Dr. iur. Peter Gysi, Fürsprecher,\nHintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau\n\nGegenstand ursprünglicher Beitragsplan (Wasser / Sauberwasser)\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten:\n\nA.\nDer Gemeinderat Q. plante, die aus dem Jahr 1906 stammende Wasserleitung in der X-Strasse - mit gleichzeitigem Ringschluss zwischen X-\nStrasse und XZ - zu ersetzen. Zugleich sollte erstmals eine Meteorwasserleitung gebaut werden. Am 2. Oktober 2008 legte der Gemeinderat das\nBauprojekt öffentlich auf. Mit Verfügung vom 21. Januar 2009 erteilte das\nDepartement Bau, Verkehr und Umwelt (kurz: BVU) die kantonale Bewilligung (gemeinsame Beilage E). Am 27. Januar 2009 erteilte der Gemeinderat die kommunale Bewilligung für das Bauprojekt (gemeinsame Beilage\nF). Die Erschliessung X-Strasse - XZ basiert auf dem Gestaltungsplan XW,\nder vom Gemeinderat am 14. August 2007 beschlossen und vom Regierungsrat am 24. Oktober 2007 genehmigt wurde. Am 14. Februar 2011\nwurde mit dem Bau der Erschliessung begonnen. Dieser ist inzwischen\nvollendet (Protokoll vom 21. August 2013 [Protokoll], S. 3).\n\nB.\nDie A. AG ist Eigentümerin der Parzelle aaa im Halte von 4'022 m2. Gemäss\ndem Beitragsplan vom 8. August 2008 wurde davon eine Fläche von 2'218\nm2 zu 100 % und eine Fläche von 381 m2 zu 50 % mit Beiträgen an die\nWasserversorgung belastet (Bericht Neubau Werkleitungen X-Strasse,\nBeitragspläne, vom 8. August 2008, S. 7 [nachfolgend: Bericht vom 8. August 2008]; gemeinsame Beilage J3). Gleichzeitig wurde eine Fläche von\n1'421 m2 zu 100 % und eine solche von 33 m2 zu 50 % mit Beiträgen an\ndie Sauberwasserleitung belastet (Bericht vom 8. August 2008, S. 5). In\ndieser Fassung wurden der A. AG Beiträge an die Wasserversorgung von\nFr. 40'386.00 und Beiträge an die Sauberwasserleitung von Fr. 50'806.30,\nzusammen Fr. 91'192.30, auferlegt (Bericht vom 8. August 2008).\n\nC.1.\nGemäss Beschluss des Gemeinderates vom 27. Januar 2009 wurden den\nbetroffenen Grundeigentümern die Beitragspläne \"Wasserversorgung\" und\n\"Trinkwasserversorgung\" (recte: Wasser und Sauberwasser) per Einzelverfügung eröffnet (gemeinsame Beilage I).\n\nC.2.\nAm 2. März 2009 erhob die A. AG Einsprache gegen den Beitragsplan und\nverlangte dessen Aufhebung bzw. Änderungen zu ihren Gunsten. Am 2.\nApril 2009 fand eine Einspracheverhandlung statt. Daraufhin liess der Gemeinderat die Beitragspläne überarbeiten und eröffnete den Grundeigentümern die Änderungen mit Verfügung vom 25. Januar 2011 (gemeinsame\nBeilage K).\n-3-\n\nC.3.\nIm überarbeiteten Beitragsplan vom 13./17. Januar 2011 war anstelle der\nA. AG neu die C. AG als Eigentümerin der Parzelle aaa aufgeführt. Dieser\nwurden Beiträge an die Wasserversorgung für eine Fläche von 2'068 m2 zu\n100 % und für eine Fläche von 331 m2 zu 50 % auferlegt. Gleichzeitig\nwurde sie mit Beiträgen an die Sauberwasserleitung für eine Fläche von\n1'302 m2 zu 100 % und für eine Fläche von 37 m2 zu 50 % belastet. Die\nBeiträge für die Wasserversorgung beliefen sich noch auf Fr. 33'350.60 und\njene für die Sauberwasserleitung auf Fr. 42'706.40, zusammen\nFr. 76'057.00 (Bericht Neubau Werkleitungen X-Strasse, Beitragspläne,\nvom 13. Januar 2011; gemeinsame Beilage L3).\n\nC.4.\nMit Eingabe vom 28. Februar 2011 erhob die A. AG, welcher der überarbeitete Beitragsplan infolge früherer Grundeigentümerschaft ebenfalls zugestellt worden war, erneut Einsprache. Aus diesem Grund fand am 27.\nApril 2011 nochmals eine Einspracheverhandlung statt. Die in der Folge\nvorgenommenen neuerlichen Änderungen eröffnete der Gemeinderat der\nA. AG erstmals mit Schreiben vom 19. Juli 2011 (Vernehmlassungsbeilage\n3). Seinem Schreiben legte er zudem die Stellungnahme D. zum Gestaltungsplan XW, den Bericht Anpassung nach Auflage vom 21. Juni 2011,\nden revidierten Beitragsplan Sauberwasser und den revidierten Beitragsplan Wasserversorgung bei. Daraus ergaben sich für die A. AG erhöhte\nBeiträge Trinkwasser von Fr. 46'410.20 und Beiträge Sauberwasser von\nFr. 63'211.10, zusammen Fr. 109'621.30 (vgl. noch B.). Gleichzeitig wies\nder Gemeinderat darauf hin, dass allfällige Anmerkungen oder Einwendungen innert 20 Tagen einzureichen seien, da demnächst über die Einsprache entschieden werde.\n\nC.5.\nMit Schreiben vom 29. Juli 2011 machte die C. AG geltend, sie sei als neue\nEigentümerin der Parzelle aaa zu Unrecht als Beitragspflichtige im Beitragsplan aufgeführt. Massgebend sei der Zeitpunkt der ersten Auflage.\n\nC.6.\nMit Eingabe vom 8. August 2011 machte die A. AG erneut Einwendungen\ngegen den Beschluss des Gemeinderates vom 19. Juli 2011 geltend. Darin\nführte sie aus, dass sie vollumfänglich an ihren mit Einsprachen vom 2.\nMärz 2009 und vom 28. Februar 2011 gestellten Anträgen festhalte. Die\nBerechnung der Beiträge sei nicht korrekt erfolgt und der Beitragsplan sei\nentsprechend anzupassen.\n\nC.7.\nMit Beschluss vom 6. September 2011 hielt der Gemeinderat Q. fest, dass\nder Beitragsplan vom 27. Januar 2009 durch denjenigen vom 25. Januar\n-4-\n\n"}