Protokoll S. 3). Schliesslich wurde die künftige Anwendung des Abwasserreglements der Gemeinde Q. kurz angesprochen (Protokoll S. 4). Am Ende der Verhandlung verzichteten die Gemeindevertreter auf entsprechende Frage des Präsidenten auf eine schriftliche Begründung des Urteils -3- (Protokoll S. 4), womit die mündlichen Ausführungen bzw. die diesen zugrunde liegende Beschwerde anerkannt wurden.