1. 1.1. A. liess auf seiner Parzelle aaa in Q. eine Doppelgarage im Wert von Fr. 44'000.— erstellen (Baubewilligung vom 20. April 2010 [Vernehmlassungsbeilage 1]). Dafür erhob die Gemeinde Q. Anschluss- und Baubewilligungsgebühren sowie einen Pauschalbeitrag für Bauwasser. Nach Abzug der bereits geleisteten Zahlungen sind insgesamt noch Fr. 419.25 zu bezahlen. Der Anteil für das Bauwasser macht Fr. 45.06 inkl. MWST aus (Rechnung vom 23. Juni 2011 [Vernehmlassungsbeilage 3]).