9.4.2. Gemäss § 19 Abs. 4 Wasserreglement der Gemeinde S. sind zusätzliche Löscheinrichtungen für grössere Bauten, Betriebe und Anlagen, soweit von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) vorgeschrieben, auf Kosten des Eigentümers zu erstellen und zu unterhalten. Es ist daher zu prüfen, ob diese kommunale Bestimmung den Wasser-Richtlinien entspricht. Die Lagerhallen stehen in der Industriezone. Gemäss unwidersprochenen Angaben der Beschwerdegegnerin werde in der Industriezone eine Wasserzufuhr von 3600 Liter/Minute gewährleistet. Dies entspreche der vom Gesetz geforderten Leistung, weshalb ein zonenkonformer Löschschutz existiere. 9.4.3.