big festgelegt werden. Dies ist jedoch nur dann zu gewährleisten, wenn - wie die VSS-Normen für die strassenmässige Erschliessung - eine Grundlage gegeben ist, auf die bei der Beurteilung der erschliessungsmässigen Situation abgestellt werden kann. Aus diesem Grund drängt es sich auf, bei der Beurteilung, ob eine genügende wassermässige Erschliessung vorliegt, auf die bereits erwähnten (Erw. 9.3.2.) Wasser-Richtlinien zurückzugreifen und sich an diesen zu orientieren. 9.4.2. Gemäss § 19 Abs. 4