Auch der beim BVU, Abteilung Raumentwicklung, zur Frage des wassermässigen Erschliessungsgrades einer Parzelle aus raumplanerischer Sicht eingeholte Amtsbericht gibt keinen konkreten Aufschluss darüber. Das BVU, Abteilung Raumentwicklung, führt in seinem Bericht aus, dass die Strassen durch Strassenlinien gesichert würden. Leitungen hingegen würden nur so weit durch eigene Leitungslinien gesichert, als die Leitungstrassen nicht innerhalb öffentlicher Strassen geführt werden können.