9.3.2. (…) In Kleinstädten und in Dörfern ist im Normalfall der zur Brandbekämpfung erforderliche Wasserbedarf für die Dimensionierung des Leitungssystems entscheidend (Richtlinien "Grundlagen für Planung, Erstellung, Betrieb und Unterhalt von Wasserversorgungen und Hydrantenanlagen" des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs, Ausgabe November 2000 [kurz: Wasser-Richtlinien], S. 20). Auch in S. existiert ein einheitliches Leitungssystem, welches der Versorgung mit Brauchwasser sowie dem Wasserbedarf zur Brandbekämpfung dient. (…) 9.3.3. Das BauG enthält keine konkreten Angaben über die Anforderungen an die Erschliessungspflicht der Gemeinden.