Gegen den Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht hat das Bundesamt für Migration Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht (2C_722/2011) erhoben. Dieses ist wegen unterlassener Beschwerdeverbesserung mit Urteil vom 23. Dezember 2011 auf die Beschwerde nicht eingetreten. Aus den Erwägungen