hat. 5.2. Eine Verfügung ist dann fehlerhaft, wenn sie rechtswidrig ist oder in Bezug auf ihr Zustandekommen, das heisst die Zuständigkeit und das Verfahren bei ihrer Entstehung, oder in Bezug auf ihre Form Rechtsnormen verletzt (Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich 2010, N 947 ff.). Die möglichen Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit einer Verfügung sind die Anfechtbarkeit oder die Nichtigkeit derselben. In der Regel ist eine Verfügung lediglich anfechtbar, was bedeutet, dass sie grundsätzlich 2011 Erschliessungsabgaben 329