2.2. Nach Abzug des von der Beschwerdeführerin geleisteten Kostenvorschusses von Fr. 6'500.00 hat sie noch Verfahrenskosten von Fr. 535.00 zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Dr. iur. Peter Heer, Rechtsanwalt, Voser Rechtsanwälte, Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden (2, für sich und zuhanden seiner Mandantin) - Gemeinderat Q. Mitteilung - Mitwirkende Kommissionsmitglieder - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde