11.8. Der Rabatt für Lagerflächen im Vergleich zum Normaltarif erscheint angemessen. Es wird damit das Vorliegen einer Spezialanlage berücksichtigt, so dass von einem über das Ganze gesehen gerechten Verteilschlüssel für Lagerhallen ausgegangen werden kann. Die Vermutung, wonach bei einem über das Ganze gesehen gerechten Verteilschlüssel das Äquivalenzprinzip eingehalten wird, ist im vorliegenden Fall nicht widerlegt. - 20 -