des Bundesgerichts 2C_847/2008 vom 8. September 2009, Erw. 2.1., mit weiterem Hinweis). 11.4. Es ist zunächst festzuhalten, dass die Bemessung der Anschlussgebühr anhand der BGF durchwegs als die Methode angesehen wird, welche den für den betroffenen Grundeigentümer entstehenden Vorteil am zuverlässigsten widerspiegelt (Urteil des Bundesgerichts 2C_101/2007 vom 22. August 2007, Erw. 4.4.). Dennoch hält das Bundesgericht sogar die aufgrund des Gebäudeversicherungswerts vorgenommene Schematisierung für zulässig. Um so mehr muss diese bei der Methode der Bemessung nach der BGF als zulässig erachtet werden.