Dieser Effekt ist nicht nur bei der vorliegend herangezogenen Berechnungsmethode gestützt auf die BGF zu beobachten, sondern zum Beispiel auch bei der Berechnung der Anschlussgebühren gestützt auf den Gebäudeversicherungswert (vgl. Erw. 8.5.). Die Rechtsprechung hält fest, dass die Gemeinden bei der Bemessung der Anschlussgebühren nach dem Gebäudeversicherungswert für Bauten, welche einen extrem hohen oder extrem niedrigen Wasserverbrauch haben (vor allem Industriebauten), Ausnahmebestimmungen vorsehen müssen. Demgegenüber hat das Bundesgericht dies für Wohnbauten bisher nie verlangt (erwähntes Urteil - 18 -