Entscheid der Schätzungskommission [SKE] 4-EB.2002.50020 vom 25. November 2003 in Sachen E. + H. Bauingenieure gegen Einwohnergemeinde B.). Eine Baute muss demnach nicht einmal unbedingt über einen eigenen Wasseranschluss verfügen, damit sie der Gebührenerhebung unterliegt. 6.5. Das Legalitätsprinzip ist somit nicht verletzt und die entsprechende Rüge abzuweisen. An diesem Schluss ändert auch der Umstand nichts, dass die entsprechende Regelung im Abwasserbereich nicht genau deckungsgleich gefasst wurde.