Anschlussgebühr gemäss Gebührentarif im Anhang zu diesem Reglement pro m2 Bruttogeschossfläche BGF der angeschlossenen Baute. 2 Die Bemessungsgrundlage für die Anschlussgebühr für alle Neu-, Erwei- terungs- und Umbauten bildet die Summe der Bruttogeschossfläche BGF gemäss § 9 Abs. 2 ABauV. Die Flächen von Dach- oder Attikageschossen werden voll, die Flächen von Wintergärten zur Hälfte angerechnet. 3 […] 4 […] 5 […] 6 […] 7 Für gewerbliche Lagerflächen mit unbedeutendem Wasserverbrauch gilt ein reduzierter Ansatz gemäss Gebührentarif im Anhang zu diesem Reglement pro m2 BGF. 8 […] 9 […]