Auf die Begründungen der erwähnten Eingaben und Entscheide wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. I. Am 11. Januar 2012 führte die Schätzungskommission in Q. eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz im Einzelnen vgl. Protokoll, S. 2). Anschliessend hat sie den Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: