2. Der Einspracheentscheid des Gemeinderats Q. vom 15. Juni 2010 sei insoweit aufzuheben, als die Anschlussgebühr Abwasserversorgung auf mehr als CHF 55'765.50 festgelegt wurde bzw. die Anschlussgebühr sei auf CHF 55'765.50 zu reduzieren. 3. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." E. Nach Eingang des Kostenvorschusses wurde die Beschwerde am 17. September 2010 an die Einwohnergemeinde Q. (nachfolgend: Beschwerdegegnerin), handelnd durch den Gemeinderat, zur Erstattung einer Vernehmlassung bis am 11. Oktober 2010 zugesandt. -3-