D. Gegen den Einspracheentscheid vom 12. Mai 2010 liess die A. AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 1. September 2010 bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (kurz: Schätzungskommission) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen: "1. Der Einspracheentscheid des Gemeinderats Q. vom 15. Juni 2010 sei insoweit aufzuheben, als die Anschlussgebühr Wasserversorgung auf mehr als CHF 23'637.00 festgelegt wurde bzw. die Anschlussgebühr sei auf CHF 23'637.00 zu reduzieren.