Kanalisation entsteht (Bundesgerichtsentscheid 2C_722/2009 vom 8. November 2010, Erw. 3.3 mit Hinweisen). 9.2. Bei einem über das Ganze gesehen gerechten Verteilschlüssel kann vermutungsweise davon ausgegangen werden, dass das Äquivalenzprinzip eingehalten ist (BGE 109 Ia 328 f.; AGVE 1987 S. 151). Da eine gemeinsame Lösung zweifellos kostengünstiger ist als zahlreiche individuelle Abwasserbeseitigungen, leuchtet die Annahme ein, dass der zu verteilende Kostenaufwand geringer ist als die Summe der individuellen Vorteile (SKE EB.2001.50029 vom 24. Juni 2003, in Sachen B. AG gegen EG D., S. 30).