3.2. mit zahlreichen Hinweisen). Er zeigt in der Regel tendenziell zugleich das Mass der künftigen Beanspruchung der Anlagen. Bei Industriebauten ist allenfalls auf andere Kriterien abzustellen, wenn sie einen extrem niedrigen oder extrem hohen Abwasseranfall haben. Dasselbe gilt für Sakralbauten mit hohem Gebäudeversicherungswert und tiefem Wasserverbrauch (Bundesgerichtsentscheid 2C_101/2007 vom 22. August 2007, Erw. 4.3; Adrian Hungerbühler in ZBl 2003, S. 524; zum Ganzen vgl. SKE 4-BE.2007.22 vom 24. März 2009 in Sachen W.I. gegen EG L., Erw. 11.2.).